ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Vertragspartner: Der Vertrag besteht zwischen dem Mieter und Schwitz-Fass, bzw. dem in der Rechnung und Vertragsdokumenten aufgeführten Schwitz-Fass Partner, im folgenden Vermieter genannt. Die Vermietung erfolgt ausschließlich nach den nachstehenden Nutzungsbedingungen.
Vertragsgegenstand: Gegenstand des Vertrags ist die Anmietung einer oder mehrerer Sauna-Module inkl. Anhänger des Vermieters. Die Mietpreise verstehen sich ab Standort des Vermieters, wie auf der Website www.schwitz-fass.de angegeben, so weit nicht anders schriftlich vereinbart.
Bestimmungsgemäßer Einsatz: Die Module und der Hänger dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden. Änderungen an den Modulen und dem Hänger, sowie das Anbringen oder die Unkenntlichmachung von Beschriftungen, Schildern oder Aufklebern ist nicht gestattet. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen, für den Betrieb der Module oder die Durchführung der Aktionen liegt organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters. Ebenso hat der Mieter für eine entsprechende Haftpflicht- und Unfallversicherung Sorge zu tragen.
Aufbau und Abbau / Transport: Für den Eigentransport der Sauna wird ein Führerschein der Klasse BE sowie ausreichend Erfahrung im Umgang mit einem Anhänger benötigt. Das Gesamtgewicht der Sauna mit Anhänger ist beim Vermieter zu erfragen. Der Mieter bestätigt durch Annahme der Mietbedingungen die erforderlichen Kenntnisse zu besitzen und dafür Sorge zu tragen, dass die o.g. Bedingungen durch den Fahrer eingehalten werden. Der Fahrer des Gespanns ist für die Transportsicherung verantwortlich. Sollten eine oder mehrere der erforderlichen Gegebenheiten (Führerschein BE, ausreichende Fahrzeuglast) nicht vorhanden sein, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Transport durch Eigenleistung zu übernehmen, und die dafür entstandenen Kosten i.H.v. 1,20 €/km ab Standort Friedberg/Rinnenthal an den Mieter weiter zu berechnen.
Die Sauna benötigt eine ebene, standfeste Fläche, (kein loser Sand o.ä.), mit direkter Zufahrt (im Winter geräumt) für einen PKW mit Anhänger und einer Durchfahrtshöhe bis 3,60m. Der Anhänger darf nur auf zulässigen Stellflächen abgestellt werden (ggf. ist eine Genehmigung durch den Mieter einzuholen). Sollte der Vermieter dennoch ein Bußgeld für Falschparken erhalten, werden die entstehenden Kosten an den Mieter weitergegeben. Die Sauna darf nicht in brandgefährdeten Gebieten/Orten aufgestellt werden (z.B. unter Bäumen, in der Nähe von Gastanks etc.). Die gesetzlichen Unfall- und Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten. Der Mieter trägt die Kosten für Wartezeiten, die dem Vermieter durch fehlendes Hilfspersonal oder mangelhafte Platzverhältnisse entstehen.
Die Mietgegenstände müssen zum vereinbarten Termin vollständig, sauber und ordnungsgemäß zur Rücknahme durch den Vermieter bereitstehen. Ist eine Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenem Gewinn und Schadenersatz aufgrund der Unmöglichkeit einer
anderweitigen Vermietung. Eventuelle notwendige Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten werden dem verursachenden Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt.
Bei Selbstabholung trägt der Mieter das Transportrisiko und haftet im vollen Umfang für Schäden sowie verspätete Rücklieferung. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Rückgabetermins wird jede weitere angefangene Stunde mit 20 EUR berechnet.
Höchsttemperatur: Die Innentemperatur der Sauna darf 100°C nicht überschreiten. Im Falle einer Überschreitung ist die Tür zu öffnen und für eine ausreichende Abkühlung der Sauna zu sorgen.
Heizen der Sauna: Ofen mit 4-5 Holzscheiten füllen und anzünden. Nach ca. 40-45 Min. zwei Holzscheite nachlegen (es sollte noch ausreichen Glut vorhanden sein). Den Vorgang wiederholen, um die gewünschte Temperatur zwischen 80°C und max. 100°C zu halten. Die Sauna wird, um einen gesunden Saunagang zu ermöglichen, ausschließlich mit trocknem, gut abgelagertem (vorzugsweise Weichholz) befeuert.
Das Verfeuern von Grillkohle, Briketts oder behandeltem Holz ist untersagt.
Der Ofen wird heiß – es besteht Verbrennungsgefahr!
Die Sauna darf während des gesamten Betriebes nicht unbeaufsichtigt sein. Stellen Sie immer einen Eimer Wasser für den Notfall bereit. Jedoch darf das Feuer auf keinen Fall am Ende des Saunagangs mit Wasser gelöscht werden! Für einen daraus entstehenden Schaden haftet der Mieter in vollem Umfang.
Haftung: Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus entstehenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Ebenso gehen zu Lasten des Mieters die Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz der Mietsache verursacht werden.
Der Mieter bestätigt, sich in einem zur Benutzung der Sauna ausreichenden Gesundheitszustand zu befinden. Bei Risiken oder Bedenken sollte zuvor der Arzt konsultiert werden.
Abholung durch Dritte: Bedient sich der Mieter eines Dritten für die Abholung oder Anlieferung, so hat er das Handeln des Dritten wie eigenes zu vertreten. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des berechtigten Dritten.
Sofern der Vermieter die Mietgegenstände bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüfen kann, entbindet dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung. Eine Überlassung und Weitergabe der Mietsache an Dritte ist nicht gestattet.
Kaution: Bei Übergabe der Mietsache wird der Rechnungsbetrag sowie eine Kaution in Höhe von 200 EUR erhoben. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution im Schadensfall einzubehalten.
Umgang/Reinigung: Die Sauna ist ordentlich und pfleglich zu behandeln. Es besteht Handtuchpflicht, damit kein Schweiß auf das Holz gelangen kann. Ebenso ist in der Sauna das Essen, Trinken, sowie das Rauchen untersagt. Nach der Nutzung ist die Sauna im gereinigten Zustand zu übergeben. Der Mieter hat alle Glasflächen (Glastür, Ofenfenster) von innen und außen zu reinigen. Der Aschekasten ist zu leeren und die Sauna von innen auszukehren. Der Ofen wird von außen (polierte Edelstahl- fläche und Ofenscheibe) von Kalkrückständen der Aufgüsse gesäubert. Schweiß- oder Ölflecken auf den Bänken oder Boden mit lauwarmem Wasser abwischen. Den Eingangsbereich, die Stufen und das Podest von außen reinigen.
Sollten die Gegenstände nicht im gereinigten Zustand zurückgegeben werden, entstehen dem Mieter zusätzliche Reinigungskosten nach Aufwand, jedoch mindestens die Reinigungspauschale i.H.v. 20,- EUR. Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit der vom Vermieter angegebenen Anzahl von Gegenständen (Equipment – z.B. Saunakübel, Schlüssel, Kurbel etc.) sowie die vollständige und korrekte Eintragung bezüglich eines Schadens an den gemieteten Objekten auf dem Übergabeprotokoll zu überzeugen. Der Mieter bestätigt dies mit seiner Unterschrift auf dem Übernahmeprotokoll.
Nutzung von Aufgussmitteln: Bitte nutzen Sie nur dafür vorhergesehenen, vom Vermieter zur Verfügung gestellten Aufgüsse. Diese dürfen niemals unverdünnt verwendet werden. Es besteht erhöhte Brandgefahr! Fremde Aufgüsse sind nicht gestattet. Im Falle einer eigenhändigen Verwendung fremder Aufgussmittel durch den Mieter, wird ein dadurch entstehender Sachschaden in voller Höhe dem Mieter in Rechnung gestellt.
Achtung: Kein Alkohol, weder pur noch als Gemisch auf die Steine schütten, Explosionsgefahr!
Schadensersatzleistungen: Schadenersatzleistungen - egal in welcher Form - werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist. Die Höhe eines möglichen Schadenersatzes ist maximal der Mietpreis für das betreffende Modul. Bei einem Ausfall während der Vermietung ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen.
Verbindlichkeit, Storno: Buchungen werden bei Annahme durch den Vermieter und Erstellen einer Auftrags- /Buchungsbestätigung für beide Seiten bindend.
Die Lieferung, bzw. Übergabe der Sauna inkl. Hänger erfolgt ausschließlich erst nach Zahlungseingang des vollen Rechnungsbetrages vor dem ersten Tag der Vermietung.
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Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 25 % des Auftragswertes
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7 bis 13 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % des Auftragswertes
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2 bis 6 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 % des Auftragswertes
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Weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin 100% des Auftragswertes.
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Bis zu 15 Tage vorher sind Stornierungen kostenfrei.
Falsche Angaben bei der Buchung (z.B. Pass) und/oder eine ausbleibende Zahlung des Rechnungsbetrages führen zur Stornierung des Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet.
Gutscheine: Schwitz-Fass Wertgutscheine sind ausschließlich zur Einlösung gegen Dienstleistungen oder Waren von Schwitz-Fass und seinen Partnern bestimmt und auch nur hierzu ist der Vermieter verpflichtet. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Weiterhin sind Gutscheine vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen.
Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht: Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen. Während der Mietdauer geht die ganze Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitsaunierenden.
Wetterrisiko: Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter. Bei Ausfallzeiten infolge ungünstiger Witterung kann kein Nachlass gewährt werden.
Gültigkeit: Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Allgemeinen Nutzungsbedingungen an. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für die Vermietung von den o.g. Mietgegenständen, jeweils in der neuesten Fassung, für alle Geschäftsbeziehungen als vereinbart, sofern keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen, die diese in einzelnen Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen. Für alle in bestehenden Verträgen nicht aufgeführten Vereinbarungen erlangen die entsprechenden Punkte dieser Mietbedingungen Gültigkeit. Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden Bedingungen des Mieters.
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort aller Leistungen durch den Vermieter ist der Standort der Sauna bei Abholung/Übergabe. Gerichtsstand ist Augsburg.
Schlussbestimmung: Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffenen Vereinbarungen. Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
V6.22